Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein Datensatz, der den vollständigen Lebenszyklus eines Produkts digital abbildet. Zukünftig wird er für viele Unternehmen verpflichtend. Wir erklären euch ganz einfach und verständlich, was ihr als Hersteller, Zulieferer oder Händler über die Grundlagen wissen müsst.

Der Digitale Produktpass (DPP) wird für viele Unternehmen künftig verpflichtend. Er fungiert als digitaler „Lebenslauf“ und bündelt alle relevanten Daten für jedes einzelne eurer Produkte in einem eigenen Pass. Auch wenn viele EU-Vorgaben im Detail noch vage sind, sorgt er für Datentransparenz zwischen Zulieferern, als Herstellern oder Händlern und Kunden. Eure Produktinformationen müssen dafür in offenen Formaten wie XML oder JSON vorliegen und beispielsweise über QR-Codes abrufbar sein. Ein durchdachtes Produktdatenmanagement ist am Ende entscheidend, um die Anforderungen des Digitalen Produktpasses zu erfüllen.
Der „Digitale Produktpass“ (engl. „Digital Product Passport“, kurz DPP) ist ein Datensatz, der den vollständigen Lebenszyklus eines Produkts digital abbildet. Vereinfacht gesagt ist der DPP also ein lückenloser „Lebenslauf eines Produkts“. Der Produktpass macht relevante Informationen über ein Produkt digital verfügbar. Dazu gehören unter anderem
und mehr.
Der DPP ist ein zentrales Instrument der EU-Verordnung „Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) 2024/1781“ über die nachhaltige Gestaltung von Produkten. Der Produktpass wird über einen Datenträger (zum Beispiel ein QR-Code) mit dem jeweiligen Produkt verknüpft. Er muss leicht und immer zugänglich sein – auch vor dem Kauf, insbesondere bei Onlineangeboten.
Wichtig zu beachten ist, dass für jedes Produkt auch entsprechend ein DPP generiert und bereitgestellt werden muss. Zukünftig wird der Digitale Produktpass für viele Unternehmen verpflichtend werden.
Hinweis: Redaktionelles Update im Mai 2026 (Fachlicher Stand: April 2025)
In der EU-Verordnung 2024/1781 wird geregelt, für welche Produkte die gesamte Verordnung gilt und damit auch die Erstellung eines DPP notwendig ist.
Demnach gilt der Digitale Produktpass für alle physischen Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Das schließt auch einzelne Bauteile und Zwischenprodukte mit ein. Dabei ist unerheblich, ob das Produkt selbst auch innerhalb der EU hergestellt wurde.
Somit wird der DPP also für sämtliche Zulieferer, Hersteller und Händler künftig von Bedeutung sein, denn:
Laut Artikel 1 Absatz 2 gilt die Verordnung jedoch nicht für bestimmte Produkte.
Folgende Produkte sind derzeit vom DPP ausgenommen:
Zudem kann die EU-Kommission in bestimmten Fällen Produktgruppen von der DPP-Pflicht ausnehmen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es noch keine technischen Standards gibt oder andere EU-Regelungen bereits ähnliche Informationssysteme vorsehen.
Die Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP) hat bereits begonnen – allerdings nicht auf einen Schlag, sondern in einem gestuften Prozess. Welche Produktgruppen den DPP zuerst einführen müssen und zu welchen Fristen, legt der erste offizielle Arbeitsplan der EU vom 19. April 2025 zur ESPR 2024/1781 fest.
Die DPP-Pflicht wird zunächst für bestimmte Branchen (z.B. Textil, Eisen, Stahl, Informations- und Kommunikationstechnologie) und Produktgruppen eingeführt.
Im Arbeitsplan ist unter anderem definiert, dass Branchen und Produkte mit besonders hoher Umweltrelevanz den DPP prioritär umsetzen müssen. Dazu gehören beispielsweise Textilien wie Kleidung, Eisen und Stahl, Aluminium sowie Produkte aus der Informations- und Kommunikationstechnologie. Auch Möbel, Reifen und Schmierstoffe sind vorgesehen. Darüber hinaus werden 16 weitere Produktgruppen aus dem vorherigen Arbeitsplan der alten Ökodesign-Verordnung übernommen – darunter: Waschmaschinen, Displays, Kühlschränke, Lichtquellen, Smartphones oder Tablets. Für diese ist ebenfalls zeitnah ein DPP vorgesehen, sofern nicht bereits ein gleichwertiges System wie EPREL existiert, die europäische Produktdatenbank für Energiekennzeichnung.
Die Umsetzung des ersten Arbeitsplans läuft gestaffelt bis 2030. Einige Produktgruppen – etwa aus dem Bereich Eisen und Stahl – sollen bereits ab 2026 einen DPP vorweisen. 2028 ist dann eine erste Zwischenprüfung vorgesehen. Dort wird bewertet, wie gut die Einführung verläuft und ob Anpassungen notwendig sind.
Wann Produktgruppen außerhalb des ersten Arbeitsplans zur Umsetzung des DPP verpflichtet werden, ist derzeit noch offen. Das hängt von zukünftigen Aktualisierungen des Arbeitsplans sowie von politischen und technischen Entwicklungen ab.
Allgemein legt die EU je nach Produktgruppe fest, welche Anforderungen im Detail gelten. Diese Anforderung an die Beschaffenheit des DPP werden in sogenannten „delegierten Rechtsakten“ der EU-Kommission geregelt. Verabschiedet werden sie voraussichtlich Ende 2025. Unabhängig davon beschreibt die EU-Verordnung bereits erste grundlegende Anforderungen an den Digitalen Produktpass (DPP): In Artikel 9 und 10 ist zum Beispiel festgelegt, dass er stets korrekte, vollständige und aktuelle Informationen enthalten muss. Die strukturellen Anforderungen sind demnach:
Jedes Produkt mit einem DPP erhält eine eindeutige, dauerhafte Kennnummer. Dieser Identifier / diese Kennung bildet das Fundament des gesamten Produktpasses und ist entsprechend mit allen hinterlegten Informationen verknüpft.
Der Zugang zum Produktpass erfolgt über einen klar sichtbaren Code direkt am Produkt. Das kann zum Beispiel ein QR-Code, ein Barcode oder ein RFID-Chip sein. Dieser sogenannte „Datenträger“ ist entweder auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung oder in der beigefügten Dokumentation angebracht. Wer den Code dann scannt, gelangt direkt zur digitalen Version des Produktpasses.
Der Produktpass kann sich auf unterschiedliche Ebenen beziehen:
Welche Ebene gewählt wird, hängt von der jeweiligen Produktgruppe und deren Anforderungen ab.
Damit DPPs auch europaweit einheitlich funktionieren, sollen sie auf anerkannten technischen Standards wie ISO- oder CEN-Normen basieren. Solange es noch keine EU-weiten Vorgaben gibt, dürfen diese genutzt werden. Sobald aber offizielle EU-Normen im Amtsblatt erscheinen, werden diese verbindlich.
Die Daten im DPP müssen so gespeichert sein, dass sie leicht lesbar, durchsuchbar und weiterverwendbar sind – auch von Maschinen. Das bedeutet konkret: Die Informationen müssen in offenen Formaten vorliegen (wie z. B. JSON oder XML), wodurch keine Bindung an bestimmte Softwareanbieter besteht. So wird sichergestellt, dass möglichst viele Systeme ohne technische Hürden darauf zugreifen können.
Persönliche Daten (etwa von Endverbrauchern) dürfen im Produktpass nur dann gespeichert werden, wenn sie diesem Prozedere ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Regelung folgt der bereits bestehenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche u.a. die Privatsphäre der Nutzer schützt.
Nicht alle Informationen des DPP sind für jede Zielgruppe sichtbar. Die Zugriffsrechte werden produktgruppenspezifisch definiert – etwa unterschiedlich für Konsumenten, Reparaturbetriebe oder Behörden.
Damit die Informationen im DPP auch langfristig verfügbar bleiben, ist eine Sicherheitskopie bei einem unabhängigen Drittanbieter vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn ein Unternehmen in Konkurs geht oder den Betrieb einstellt. So ist immer sichergestellt, dass auch in Zukunft noch auf wichtige Produktdaten zugegriffen werden kann. Außerdem sind Hersteller bzw. sogenannte „Wirtschaftsakteure“, die ein Produkt auf den Markt bringen, verpflichtet, digitale Kopien oder Links zum Produktpass an Händler und Online-Marktplätze weiterzugeben – kostenlos und innerhalb von fünf Werktagen.
Viele dieser Anforderungen rund um den DPP sind im Detail allerdings noch nicht abschließend geklärt. Dazu gehören Faktoren wie das konkrete Datenformat, die Art und Position des Datenträgers, die genaue Rollenverteilung beim Datenzugriff oder die Detailtiefe der Angaben je nach Produkttyp.
Wie bereits erwähnt, hängen die geforderten Inhalte immer von der jeweiligen Produktgruppe ab und werden durch sogenannte „delegierte Rechtsakte“ geregelt. Die EU-Verordnung 2024/1781 nennt in Anhang III bereits eine Auswahl möglicher Angaben, die in einem Digitalen Produktpass enthalten sein können – oder müssen. Ergänzend konkretisieren Artikel 7 sowie Anhang I die Anforderungen an die Informationen, die im Pass bereitgestellt werden müssen. Hier eine Übersicht:
Dazu gehören folgende Anforderungen:
Beispielsweise könnte bei einem T-Shirt im DPP vermerkt sein, dass es aus 100 % recycelter Baumwolle besteht, eine durchschnittliche Lebensdauer von 1000 Waschgängen hat, schadstofffrei gefärbt wurde und am Ende seines Lebenszyklus im Rahmen eines Rücknahmesystems wieder eingesammelt werden kann.
Jedes Produkt erhält eine klare Kennung, z. B. auf Modell-, Chargen- oder Artikelebene – je nach Vorgabe für die jeweilige Produktgruppe.
Zusätzlich zur erwähnten Kennung kann eine GTIN (Global Trade Item Number) oder eine andere ISO-konforme Nummer zur Identifikation genutzt werden.
Der DPP enthält auch TARIC- oder andere Warencodes, um die zollrechtliche Einstufung zu erleichtern.
Um die Einhaltung von EU-Vorgaben zu belegen, sind möglicherweise folgende Nachweise erforderlich:
Bei einem T-Shirt könnte dies beispielsweise eine REACH-Konformitätserklärung für verwendete Farbstoffe sein. „REACH” steht für “Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals”. Dabei handelt es sich um eine Verordnung der EU, die sicherstellt bzw. deklariert, dass chemische Stoffe keine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen.
Im Produktpass müssen auch alle gesetzlich vorgeschriebenen Anleitungen und Warnhinweise enthalten sein, darunter:
Herstellerangaben müssen ebenfalls im Digitalen Produktpass enthalten sein. So wird klar ersichtlich, wer eigentlich für ein Produkt verantwortlich ist. Dabei sind folgende Angaben verpflichtend:
Diese Angaben müssen sowohl im öffentlichen Teil des Digitalen Produktpasses als auch auf dem Produkt selbst angebracht sein. Ist das nicht möglich, dürfen sie auch auf der Verpackung oder den mitgelieferten Unterlagen erscheinen.
Zusätzlich zum Hersteller müssen im DPP ggf. weitere Beteiligte dokumentiert werden. Das können z. B.:
Der Name oder die Referenz des Drittanbieters, der die Datensicherung durchführt, kann ebenfalls gefordert werden.
Hersteller oder andere Wirtschaftsakteure, die ein Produkt auf den Markt bringen, müssen die erforderlichen Daten in ein zentrales EU-Register für Digitale Produktpässe hochladen. Welche Informationen dort genau gespeichert werden, legt die Europäische Kommission ebenfalls in delegierten Rechtsakten fest.
Unabhängig davon berücksichtigt das Register mindestens drei Dinge:
Nach dem Hochladen erhalten die Unternehmen dann eine eindeutige Registrierungskennung, die das Produkt eindeutig mit seinem Digitalen Produktpass verknüpft.
Das Produktpassregister selbst ist jedoch nicht öffentlich. Es steht ausschließlich der Europäischen Kommission, den Marktüberwachungsbehörden und den Zollbehörden zur Verfügung. Damit können sie Produkte schnell und zuverlässig prüfen – etwa auf korrekte Kennzeichnung oder Produktsicherheit. Stand jetzt plant die EU, das Register bis spätestens 19. Juli 2026 einzurichten. Zusätzlich betreibt die Kommission ein öffentliches Webportal. Darüber können Interessierte (etwa Verbraucher oder Unternehmen) nach Informationen aus Produktpässen suchen und diese vergleichen. Wer welche Daten dort einsehen darf, richtet sich wieder nach festgelegten Zugriffsrechten.
Der DPP nützt unterschiedlichen Akteuren im Wirtschaftsleben:
Als Rohstoffproduzenten erhaltet ihr durch den DPP die Möglichkeit, Informationen zu Herkunft, Abbau- bzw. Produktionsbedingungen und Transportwegen transparent darzustellen. Dies erhöht eure Transparenz in der Lieferkette, unterstützt eine nachhaltigere Materialauswahl und stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern in die Qualität und Umweltverantwortung eurer Rohstoffe.
Hersteller erhalten detaillierte Rohstoffangaben (z. B. Herkunft, Bedingungen, Bauteile, Beschaffenheit). Diese Informationen helfen ihnen bei der Weiterverarbeitung in der Produktproduktion. Außerdem können Sie im DPP auch Angaben zur Reparierbarkeit, Lebensdauer und Nachhaltigkeit des Produkts weitergeben, was den Endverbraucher informiert. Zusätzlich hilft der DPP Herstellern dabei, gesetzliche Vorgaben und Ökodesign-Richtlinien der EU zu erfüllen und erleichtert die Entwicklung nachhaltiger, reparier- und recycelbarer Produkte.
Händler können durch die Informationen aus dem DPP die Produkte in einem Onlineshop oder bei der Kundenberatung besser bewerben. Sie bieten den Kunden wertvolle Informationen über die Nachhaltigkeit und Herkunft der Produkte. Der DPP verbessert dadurch die Kundenzufriedenheit und erleichtert im Fall von Produktrückrufen eine schnelle Rückverfolgung.
Verbraucher / Kunden erhalten durch den DPP transparente Informationen zu Produktqualität, Sicherheit, Reparierbarkeit und Nachhaltigkeit. Dies ermöglicht fundierte Kaufentscheidungen, schützt vor Produkten mit gefährlichen Stoffen und unterstützt bewusstes Konsumverhalten durch die Auswahl umweltfreundlicher, langlebiger und reparierbarer Produkte.
Reparaturdienstleister können über den DPP auf detaillierte Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie Informationen zu verwendeten Materialien und Komponenten zugreifen. Das erleichtert ihre Arbeit, erhöht die Reparatureffizienz, senkt Kosten und fördert eine nachhaltige Nutzung von Produkten durch verlängerte Lebenszyklen.
Entsorgungsunternehmen bekommen durch den DPP präzise Angaben zur Materialzusammensetzung, Zerlegung und Recyclingfähigkeit von Produkten. Das ermöglicht eine effizientere Trennung, sortenreine Wiederverwertung und trägt aktiv zum Umweltschutz und zur Reduktion von Abfällen bei.

Der Digitale Produktpass erleichtert gleicht mehreren Personengruppen den Umgang mit Produktdaten.
Manche Unternehmen nutzen bereits einen sogenannten „Digitalen Zwilling“. Ein solcher Digitaler Zwilling ist das virtuelle Abbild eines physischen Produkts in Echtzeit. Er bildet also den aktuellen Zustand und das Verhalten nach und ermöglicht Simulationen (z. B. Materialverschleiß) zur Optimierung und Fehlerprävention. Was dem DPP sehr ähnlich klingt, unterscheidet sich allerdings dennoch in einigen Punkten.
Während sich der Digitale Zwilling ständig ändern, fungiert der DPP vor allem als eine Sammlung statischer und dynamischer Informationen über ein Produkt – physisch (z. B. Batterie) oder digital (z. B. Software). Er richtet sich an verschiedene Akteure wie Hersteller, Händler und Verbraucher und dient der transparenten Dokumentation über den gesamten Produktlebenszyklus. Trotz dieser Unterschiede gibt es jedoch Möglichkeiten, beide Konzepte ergänzend zu nutzen: Echtzeitdaten und Simulationsergebnisse aus dem Digitalen Zwilling können zum Beispiel genutzt werden, um den DPP immer aktuell zu halten und um zusätzliche Erkenntnisse – etwa zu Haltbarkeit oder Recyclingfähigkeit – einzubinden.
In der Praxis könnte das zum Beispiel so aussehen:
Der Digitale Produktpass (DPP) wird neue Anforderungen an die Erfassung und Weitergabe von Produktinformationen mit sich bringen. Auch wenn noch nicht alle Details feststehen, könnt ihr als Unternehmen bereits jetzt wichtige Grundlagen schaffen:
Alle relevanten Informationen wie Materialzusammensetzung, CO₂-Werte und Recyclinghinweise sollten idealerweise systematisch erfasst und zentral verwaltet werden – etwa mithilfe eines PIM-Systems.
Ihr solltet Lieferanten frühzeitig über kommende Anforderungen informieren. Data-Onboarding-Lösungen helfen euch dabei, strukturierte Daten gezielt abzufragen, zu prüfen und direkt in eure interne Systeme zu übernehmen.
Eine Bestandsaufnahme zeigt, welche Angaben bereits vorliegen und wo Informationen fehlen – zum Beispiel zu Reparaturfähigkeit oder Umweltauswirkungen. Diese Lücken lassen sich so gezielt schließen.
Mit klaren Abläufen für die Erfassung, Prüfung, Anreicherung und Bereitstellung von Produktdaten schafft ihr Transparenz, vermeidet Fehler und sorgt für Effizienz bei der Erstellung des DPP.
Hierfür eignen sich Middleware- oder Data-Syndication Lösungen wie CatalogExpress. Diese wandeln eure Daten aus PIM-, ERP- oder anderen Quellen in DPP-konforme Formate wie JSON oder XML um.
Technologien wie Blockchain können euch dabei helfen, Daten sicher und nachvollziehbar zu speichern. Für die Verknüpfung von Produkten mit dem Digitalen Produktpass bieten sich außerdem NFC-Chips, QR-Codes oder RFID-Etiketten an, die bereits beim Design des Produkts berücksichtigt werden sollten.
Ein erster Testlauf – etwa für eine bestimmte Produktlinie oder Region – hilft euch, erste Erfahrungen zu sammeln und Prozesse bei Bedarf anzupassen. Umfang und Inhalte des Piloten sollten flexibel bleiben, bis die genauen Vorgaben aus den delegierten Rechtsakten vorliegen.
Da sich gesetzliche Vorgaben und betroffene Produktkategorien laufend ändern oder weiterentwickeln, ist es wichtig, regelmäßig über neue Anforderungen informiert zu bleiben. Wichtiges zum Digitalen Produktpass findet ihr auf der offiziellen Seite der EU-Kommission.
Damit der Digitale Produktpass auf den EU-Portalen und anderen Kanälen (z.B. Online-Shops, Marktplätze, eProcurement-Plattformen) korrekt bereitgestellt werden kann, benötigt ihr als Unternehmen strukturierte Prozesse und Systeme. Entscheidend ist ein gut organisiertes und durchdachtes Produktdatenmanagement bzw. Datenmanagement. Dabei sind folgende Faktoren für euch entscheidend:
Der DPP verlangt umfassende Informationen zum gesamten Lebenszyklus eures Produkts – von der Materialherkunft bis zur Entsorgung. Dafür ist eine durchgängige, vollständige, aktuelle und solide Datenpflege essenziell. Alle Daten – von der Rohstoffquelle bis zur Produktentsorgung – sollten also strukturiert in einem zentralen System (z.B. einem PIM- oder MDM-System) erfasst und gebündelt werden. Hier wird auch vom „Single Point of Truth“ (SPOT) für Produktdaten gesprochen. Diese Strategie bedeutet, dass es bestenfalls nur eine zentrale Stelle für die Pflege von euren Produktdaten geben sollte.
Das hat große Vorteile: All eure Abteilungen greifen dadurch auf zentrale, verlässliche Daten zu. So entstehen keine Datensilos – also isolierte Datenbestände in einzelnen Abteilungen oder Systemen. Informationen sind einheitlich verfügbar, was Fehler reduziert, die Zusammenarbeit verbessert und doppelte oder widersprüchliche Änderungen verhindert. Außerdem könnt ihr die Generierung von mehreren Digitalen Produktpässen effizient vorbereiten, indem ihr Nachhaltigkeits- und Materialinformationen bereits direkt in der frühesten Phase der Produktentwicklung zentral im PIM-System anlegt und dann fortlaufend aktualisiert. Dazu solltet ihr Mitarbeiter frühzeitig schulen, um sowohl die Relevanz einer hohen Datenqualität allgemein als auch speziell im Kontext des DPP zu verdeutlichen. Dadurch kann die Generierung des DPP insgesamt nachhaltig vereinfacht werden.
Für den Digitalen Produktpass müssen eure Daten aus verschiedenen internen und externen Quellen zusammengeführt und kombiniert werden. Innerhalb von Unternehmen stammen diese Informationen häufig aus unterschiedlichen Systemen – etwa aus dem ERP-System, aus Produktionsdatenbanken oder aus Systemen der Qualitätskontrolle. Das ist kein Problem, solange alle Systeme mit dem jeweiligen „Single Point of Truth für Produktdaten“ (klassisch z. B. ein PIM-System) kommunizieren. Das erfolgt über Schnittstellen oder Middleware-Lösungen.
Auch externe Daten – etwa von Zulieferern oder Lieferanten – müssen in eure internen Systeme als Hersteller und Händlern gebracht werden. Beim sogenannten Data-Onboarding helfen euch Lieferantenportal-Lösungen wie das Supplier-Portal. Sie ermöglichen es, Daten für den DPP gezielt bei Lieferanten abzufragen, zu validieren und zentral zu übernehmen. So können zum Beispiel Angaben zur Materialzusammensetzung oder Informationen zum CO₂-Fußabdruck bestimmter Rohstoffe strukturiert gesammelt werden. Diese geprüften Daten fließen anschließend gemeinsam mit den internen Informationen in euer PIM-System. Dort bilden sie die Grundlage für die fehlerfreie und vollständige Erstellung des Digitalen Produktpasses.
Die EU-Verordnung schreibt vor, dass der Digitale Produktpass auf der Grundlage offener Datenstandards bereitgestellt werden muss. Welche Formate konkret dafür verwendet werden, ist jedoch noch nicht definiert. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass unterschiedliche Empfänger – etwa das Produktpassregister, Marktplätze, eProcurement-Plattformen, Kunden oder Großhändler – auch verschiedene Anforderungen an die DPP-Datenstruktur stellen. Umso wichtiger ist es, dass ihrbei der technischen Umsetzung flexibel aufgestellt sind. Ziel ist es, die DPP-Daten aus den internen Systemen automatisiert in die geforderten Formate zu bringen und passend an die jeweiligen Kanäle zu verteilen. Dieser Prozess wird auch Feed-Management bzw. als Data-Syndication bezeichnet.
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Jan ist seit 2024 bei nexoma. Dem gelernten E-Commerce-Kaufmann sind Produktdaten alles andere als fremd. Als sprachlich versierter Marketing Manager ist Jan außerdem unser Mann für viele Texte (Deutsch und Englisch) und versorgt euch unter anderem mit wissenswerten NEXIpedia- und Newsletter-Beiträgen.
